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| Info 28.04.2025: |
Aktuell haben wir die max. Teilnehmerzahl erreicht. Eine Anmeldung erfolgt nur noch auf die Warteliste. Wir informieren nach der Auswertung bzw. bei Abmeldungen ob noch eine Teilnahme möglich sein wird.
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| Vorname: |
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| Nachname: |
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| Geburtstag: |
Eingabeformat: tt.mm.jjjj |
| email: |
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| Telefonnummer: |
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| Schwimmhilfe notwendig? |
ja (Fluegel, Mama/Papa, ...)
nein
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Ich stehe als Helfer/Kampfrichter am Wettkampftag zur Verfuegung:
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| Vorname: |
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| Nachname: |
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Wir nehmen mit Erwachsenen und
Kindern
am Imbiss und der Ehrung der Aktiven teil.
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Bankverbindung:
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
Betrag: |
Sparkasse A-L-K
TV Attendorn KiJuTri
DE45 4625 1630 0301 1728 62
WELADED1ALK
10 Euro pro Meldung und Zahlungseingang bis zum angegebenen Anmeldeschluss
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Teilnahmebedingungen:
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Ich versichere, dass ich keinerlei Rechtsansprueche und Forderungen an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, helfende Vereine und Organisationen, die Stadt Attendorn, den Kreis Olpe und sonstige Personen und Koerperschaften stellen werde. Es sind keinerlei Rechtsansprueche bei hoeherer Gewalt moeglich. Das Startgeld kann nicht zurueckgezahlt werden - ausgenommen bei Nichtannahme der Meldung.
Aenderungen auf dem Anmeldeformular sind gegenstandslos.
Ich habe die Teilnehmerbedingungen gelesen und bin damit einverstanden.
Der Betreuer dokumentiert mit seiner verbindlich vor dem Start zu leistenden Unterschrift, waehrend der gesamten Veranstaltung die komplette Verantwortung fuer das zu betreuende Kind / den zu betreuenden Jugendlichen zu Uebernehmen.
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Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung. Hierbei werden auch Foto- und Filmaufnahmen erstellt.
Diese können auf der Internetseite des TV Attendorn 1900 e.V. (http://tv-attendorn.de/) und in weiteren Medien wie Social Media,Presse oder
Fachzeitschriften veröffentlicht werden.
Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber des TV Attendorn 1900 e.V. und dessen Abteilungen für Art und Form der Nutzung der
oben aufgeführten Internetseiten, zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte.
Nach § 22 KUG (Kunsturhebergesetzt) ist eine Veröffentlichung grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der Abgebildeten eingeholt wurde. Allerdings
ist nach § 23 KUG eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden, oder sie „Personen der Zeitgeschichte“
bzw. Teil einer Versammlung / Veranstaltung sind.
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